110
Polizei

Von 1 bis 10.000
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113 California
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bring mir Bier !
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Oh man, im ernst? Könnt ihr nicht zählen?
:verrückt:
Solcher Schwachsinn...
...da mache ich doch gleich mal mit. Und um das Ganze etwas zu "heben":
CXVI
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Tragkraft max. 118 Kg
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(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
§ 119, BGB, Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland